zur Teilnahme am 2. Internationalen Feith-Orgelwettbewerb 2024.
2. Preisträger vorangegangener Feith-Orgelwettbewerbe sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmer*innen ist begrenzt. Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 29. Februar 2024, die Benachrichtigung über die Zulassung zur Teilnahme erfolgt bis zum 31. März 2024
4. Registrant*innen vor Ort können nach Vorabsprache gestellt werden. Die genauen Wettbewerbs- bzw. Übezeiten vor Ort werden nach Zulassung festgelegt.
5. Die Kandidat*innen spielen in alphabetischer Reihenfolge.
6. Die Finalrunde ist öffentlich
7. Der Stiftungsvorstand behält sich vor, bei einer Anzahl von unter 5 Anmeldungen, die Preisverleihung auf weniger Preise zu reduzieren oder den Wettbewerb ganz ausfallen zu lassen. Der Wettbewerb kann auf Grund von Beschlüssen des Bundes, des Saarlandes, des Saarpfals-Kreises oder der Stadt Blieskastel abgesagt werden.
8. Die Preisträger*innen müssen ihren Preis persönlich in Empfang nehmen. Die Preisverleihung findet im Rahmen eines öffentlichen Konzertes statt. Preisträger*innen sind verpflichtet in Abschlussveranstaltungen mitzuwirken, sofern sie dazu aufgefordert werden. Ein Anspruch, in Abschlussveranstaltungen vorgestellt zu werden, besteht jedoch nicht.
9. Teilnehmende erklären ihr Einverständnis mit Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie mit Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern (einschließlich der Vervielfältigung), die im Zusammenhang mit Wettbewerbsveranstaltungen gemacht werden. Sie übertragen etwa hieraus entstehende Rechte mit der Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter.
10. Preise sind nicht übertragbar und nicht ersetzbar.
11. Teilnehmende erklären ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung ihrer Ergebnisse, auch in elektronischen Medien.
12. Die Kandidat*innen erklären sich bei der Anmeldung mit den Bedingungen des Wettbewerbs einverstanden sowie mit möglichen änderungen in der Zusammensetzung der Jury.
13. Rückfragen sind an Sebastian G. Albert zu richten unter albert[at]feith-orgelwettbewerb.org
14. Die Zusammenstellungen und Entscheidungen der Jurygremien sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Juror*innen sind hinsichtlich der Punktierung und Einzelheiten der Juryberatung betreffend zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Zur Anmeldung nutzen Sie bitte unser Anmelde-Formular.